Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?
Eine Scheidung ist schon schwer genug. Wir stehen Ihnen zur Seite, um klare, faire Lösungen für Ihre gemeinsame Immobilie zu finden – ob Verkauf, neutrale Bewertung oder Mediation. Mit Transparenz, Einfühlungsvermögen und lokaler Expertise in Kaarst, Neuss und Düsseldorf begleiten wir Sie Schritt für Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung.
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Immobilie & Scheidung: Worum es hier geht
Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich, besonders rund um die gemeinsame Immobilie. Verkaufen, übernehmen, vermieten oder auszahlen – welche Lösung ist die richtige? Wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten klar zu verstehen und den besten Weg für Ihre Situation zu finden.
Eine professionelle Immobilienbewertung schafft Sicherheit und Fairness. Sie bildet die Grundlage für eine gerechte Aufteilung oder eine Ausgleichszahlung und verhindert unnötige Streitigkeiten.
Mit neutraler Beratung und Mediation unterstützen wir Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. So können Sie sich auf einen neuen Lebensabschnitt konzentrieren – ohne unnötigen Stress oder finanzielle Verluste.

Inhalt: Scheidung & Immobilie
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?
Eine Scheidung ist bereits eine emotionale Herausforderung – umso wichtiger ist es, bei einer gemeinsamen Immobilie Klarheit zu schaffen. Viele Paare fragen sich: Muss das Haus verkauft werden? Wer darf bleiben? Wie wird der Wert ermittelt?
Eigentum & Grundbuch: Zunächst ist entscheidend, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Stehen beide Partner im Grundbuch, sind sie in der Regel zu gleichen Teilen Eigentümer, sofern kein abweichender Anteil vermerkt ist. Ist nur ein Partner eingetragen, bleibt er grundsätzlich Eigentümer, doch Zugewinnausgleichsansprüche können bestehen.
Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich: In Deutschland leben die meisten Paare ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Im Fall einer Scheidung wird nicht das gesamte Vermögen geteilt, sondern der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs – der Zugewinn – wird ausgeglichen. Für die Immobilie heißt das: Wurde sie während der Ehe gekauft, gehört sie in der Regel beiden, und der Wert wird in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen. Wurde die Immobilie vor der Ehe erworben oder geerbt, zählt nur die Wertsteigerung während der Ehe zum Zugewinn.
Immobilienkredit bei Scheidung: Läuft noch ein Kredit auf die Immobilie, bleibt die Haftung bestehen – auch wenn ein Partner auszieht. Haben beide unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch. Will einer die Immobilie übernehmen, muss er den anderen auszahlen und eine Regelung mit der Bank finden, oft in Form einer Umschuldung.
Verbleib in der Immobilie & Kindeswohl: Besonders bei gemeinsamen Kindern spielt das Kindeswohl eine wichtige Rolle. Oft wird angestrebt, dass der betreuende Elternteil mit den Kindern vorerst in der Immobilie bleibt, um Stabilität zu sichern. Eine endgültige Lösung sollte jedoch frühzeitig gefunden werden, sei es durch Übernahme, Auszahlung oder Verkauf.
Verkauf als Lösung: Häufig entscheiden sich Paare dafür, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Ein Verkauf kann bereits während des Trennungsjahres erfolgen, um Zeitdruck und finanzielle Belastung zu vermeiden. Wichtig ist dabei eine realistische Preisermittlung, um Verluste zu vermeiden.
Teilungsversteigerung als letzter Ausweg: Können sich die Ehepartner nicht einigen, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Dies ist jedoch meist nachteilig, da Immobilien unter dem Marktwert versteigert werden und zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb sollte diese Option nur als letzter Schritt erwogen werden.
Warum eine professionelle Bewertung wichtig ist: Unabhängig von der gewählten Lösung ist eine Immobilienbewertung essenziell, um eine faire und klare Grundlage für alle Entscheidungen zu schaffen. Sie hilft dabei, Auszahlungsbeträge korrekt zu berechnen, Streit zu vermeiden und eine transparente Basis für Verhandlungen zu schaffen.
Ihr Vorteil:
Mit einer frühzeitigen Wertermittlung und klarer Strategie schaffen Sie Sicherheit und vermeiden Konflikte bei der Scheidung. So finden Sie eine faire Lösung für Ihre Immobilie und können den nächsten Lebensabschnitt mit Klarheit beginnen. Zudem können Sie besser planen, ob Verkauf, Auszahlung oder Übernahme für Sie die beste Option ist. Mit professioneller Unterstützung bewahren Sie einen kühlen Kopf – auch in emotional fordernden Zeiten.
Welche Rolle spielen Güterstand und Zugewinnausgleich?
Der Güterstand: Er regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft als Standard. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eingebrachten Vermögens, doch der während der Ehe gemeinsam erarbeitete Vermögenszuwachs wird im Scheidungsfall fair ausgeglichen. Dieser Mechanismus schützt den wirtschaftlich schwächeren Partner und sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit, wenn es um gemeinsames Vermögen und Immobilien geht.
Der Zugewinnausgleich: Im Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe ermittelt und verglichen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Für Immobilien bedeutet dies: Wurde eine Immobilie während der Ehe gemeinsam erworben, fällt sie in den Zugewinnausgleich, unabhängig davon, wer wie viel in die Finanzierung eingebracht hat. Wurde eine Immobilie vor der Ehe gekauft oder geerbt, bleibt sie Eigentum des betreffenden Partners, jedoch wird eine während der Ehe erfolgte Wertsteigerung in die Berechnung einbezogen, was die Ansprüche des anderen Partners erhöhen kann.
Immobilienkredit bei Scheidung: Viele Paare stehen vor der Frage, was mit bestehenden Immobilienkrediten passiert, wenn die Beziehung endet. Grundsätzlich haften beide Partner gesamtschuldnerisch für den laufenden Kredit, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben – unabhängig davon, wer künftig in der Immobilie wohnen bleibt. Möchte ein Partner die Immobilie übernehmen, muss er den anderen auszahlen und mit der finanzierenden Bank eine Lösung finden, meist in Form einer Umschuldung oder Haftungsfreistellung. Ohne Einigung kann es zu Zahlungsausfällen oder Zwangsversteigerungen kommen, die finanzielle Verluste für beide Parteien bedeuten.
Steuerliche Aspekte: Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind bei einer Scheidung mit Immobilie nicht zu unterschätzen. Bei der Übertragung einer Immobilie kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn die Übertragung nach der Scheidung stattfindet. Erfolgt die Übertragung während der bestehenden Ehe, kann diese Steuer meist vermieden werden. Zudem kann eine Spekulationssteuer fällig werden, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und nicht selbst genutzt wurde. Diese steuerlichen Punkte sollten frühzeitig geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die beste Strategie für die gemeinsame Immobilie zu entwickeln.
Ihr Vorteil:
Wer die Regeln zu Güterstand und Zugewinnausgleich bei Immobilien kennt, kann mit Klarheit und Weitsicht planen, Streit vermeiden und teure Fehler verhindern. So sichern Sie Ihre Interessen, schaffen eine faire Lösung und legen eine stabile Grundlage für Ihren Neuanfang.
Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
Eigentum und Grundbuch: Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie die Eigentumsanteile einer Immobilie korrekt und rechtssicher übertragen werden. Grundsätzlich gilt: Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, sind sie rechtlich als Miteigentümer eingetragen, in der Regel zu gleichen Teilen (50/50), sofern nicht bei Kauf oder im Ehevertrag eine andere Quote festgelegt wurde. Im Rahmen der Scheidung müssen diese Eigentumsverhältnisse bereinigt werden, insbesondere wenn ein Partner die Immobilie übernehmen möchte oder ein Verkauf geplant ist.
Übernahme durch einen Partner: Möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben, kann er den Miteigentumsanteil des anderen übernehmen. Dafür wird eine Ausgleichszahlung fällig, deren Höhe sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie abzüglich bestehender Verbindlichkeiten richtet. Beispiel: Hat die Immobilie einen Wert von 400.000 €, bestehen noch 100.000 € Restschuld, beträgt der Netto-Wert 300.000 €. Bei hälftigem Eigentum muss der übernehmende Partner 150.000 € an den anderen auszahlen. Wichtig: Diese Auszahlung ist in der Praxis oft nur mit einer neuen Finanzierung möglich. Der übernehmende Partner muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die Auszahlungssumme sowie die laufenden Kreditverpflichtungen alleine zu tragen. Zudem muss die finanzierende Bank der Haftungsfreistellung des ausscheidenden Partners zustimmen oder einen neuen Kreditvertrag aufsetzen. Ohne Zustimmung der Bank bleibt der ausscheidende Partner weiterhin gesamtschuldnerisch haftbar, auch wenn er keine Nutzungsrechte mehr hat.
Austragung aus dem Grundbuch: Nach der Einigung und erfolgter Auszahlung wird der ausscheidende Partner aus dem Grundbuch gelöscht und der verbleibende Partner als Alleineigentümer eingetragen. Diese Änderung erfolgt durch einen Notar, der einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt stellt. Erst mit dieser Eintragung ist die Übertragung rechtlich abgeschlossen. Es empfiehlt sich, die Eigentumsübertragung möglichst vor Rechtskraft der Scheidung abzuschließen, da so Grunderwerbsteuer vermieden werden kann, die ansonsten bei einer Übertragung nach der Scheidung anfallen könnte.
Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses: Wenn keiner der Partner die Immobilie übernehmen möchte oder kann, ist der Verkauf der einfachste Weg. Nach Tilgung bestehender Darlehen wird der verbleibende Verkaufserlös nach den Eigentumsanteilen verteilt. Hierbei sollten alle Nebenkosten wie Maklergebühren, Notarkosten und eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden. Der Verkauf kann bereits während des Trennungsjahres erfolgen, wenn beide Partner zustimmen, um eine drohende Zwangsversteigerung zu vermeiden und einen besseren Verkaufspreis zu erzielen. Ein professioneller Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess diskret und effizient abwickeln, den Marktwert realistisch einschätzen und den passenden Käufer finden, auch wenn die emotionale Situation für die Beteiligten belastend ist.
Teilungsversteigerung als letzter Ausweg: Können sich die Ehepartner nicht auf eine Übernahme oder einen Verkauf einigen, kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös nach Abzug von Kosten unter den Eigentümern aufgeteilt. Eine Teilungsversteigerung sollte jedoch als letzter Ausweg betrachtet werden, da hierbei meist ein deutlich niedrigerer Verkaufspreis erzielt wird und zusätzliche Kosten für Gutachten und Gericht anfallen. Zudem kann das Verfahren die ohnehin belastende Situation weiter verschärfen. In der Praxis lässt sich eine Teilungsversteigerung oft durch Mediation oder professionelle Beratung vermeiden.
Wichtige Faktoren für die Übertragung:
Immobilienbewertung: Eine neutrale Marktwertermittlung durch einen Experten ist entscheidend, um faire Ausgleichszahlungen oder Verkaufspreise festzulegen.
Finanzierung: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des übernehmenden Partners muss geprüft werden, um eine nachhaltige Lösung sicherzustellen.
Steuern: Grunderwerbsteuer und Spekulationssteuer sollten frühzeitig berücksichtigt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Rechtliche Beratung: Eine notarielle Abwicklung und ggf. rechtliche Beratung sind essenziell, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Ihr Vorteil:
Mit einer fundierten Immobilienbewertung, rechtssicheren Planung und klarer Strategie finden Sie die passende Lösung für Ihre Immobilie bei der Scheidung – ob Übernahme, Verkauf oder faire Aufteilung. So sichern Sie Ihre Interessen, vermeiden Konflikte und schaffen klare Verhältnisse für Ihren Neuanfang.
Was ist im Hinblick auf Kinder und die familiären Bedürfnisse zu bedenken?
Wohnbedürfnisse der Kinder: Bei einer Scheidung mit gemeinsamen Kindern spielt die Immobilie oft eine zentrale Rolle für Stabilität und emotionale Sicherheit der Familie. Es geht nicht nur um Eigentumsrechte, sondern auch darum, den Kindern ein gewohntes Umfeld zu erhalten, Schulwege stabil zu halten und unnötige Belastungen zu vermeiden. Gerichte berücksichtigen bei Entscheidungen über die Immobilie oft das Kindeswohl, insbesondere wenn ein Partner mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben möchte.
Alleinige Nutzung durch einen Elternteil: Häufig wird vereinbart, dass der betreuende Elternteil mit den Kindern zunächst in der Immobilie wohnen bleibt, auch wenn der andere Partner Miteigentümer bleibt. Dies kann durch eine befristete Nutzungsvereinbarung geregelt werden, meist bis die Kinder die Schule abgeschlossen oder eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Danach wird die Immobilie entweder verkauft, übernommen oder erneut bewertet, um eine faire Aufteilung zu ermöglichen. Diese Lösung kann helfen, den Kindern während einer belastenden Trennung eine feste Basis zu geben.
Ausgleichszahlungen und Nutzungsausgleich: Wenn ein Elternteil in der Immobilie wohnen bleibt, kann der andere Anspruch auf einen Nutzungsentschädigungsbetrag haben, insbesondere wenn er weiterhin für laufende Kreditraten oder Instandhaltungskosten mit haftet. Diese Ausgleichszahlungen sollten klar vertraglich geregelt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung bei einer späteren Übernahme durch den betreuenden Elternteil sollte möglichst frühzeitig und transparent festgelegt werden, um die Planungssicherheit für beide Seiten zu erhöhen.
Berücksichtigung langfristiger Perspektiven: Neben der emotionalen Stabilität der Kinder ist auch die langfristige finanzielle Tragfähigkeit entscheidend. Der betreuende Elternteil sollte realistisch prüfen, ob die Immobilie dauerhaft finanzierbar ist, insbesondere nach dem Wegfall des zweiten Einkommens. Gegebenenfalls kann eine Vermietung oder ein späterer Verkauf eine sinnvollere Lösung darstellen. Eine professionelle Bewertung der Immobilie und eine strategische Finanzplanung helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, die sowohl den Interessen der Kinder als auch der Eltern gerecht wird.
Ihr Vorteil:
Mit einer klaren Strategie und fachkundiger Beratung lassen sich Lösungen finden, die sowohl die Bedürfnisse Ihrer Kinder als auch Ihre finanziellen Interessen wahren. So sichern Sie Stabilität für Ihre Familie und treffen eine Entscheidung, die auch langfristig tragfähig ist.
Scheidung mit Haus – Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Wohnbedürfnisse der Kinder: Bei einer Scheidung mit gemeinsamen Kindern spielt die Immobilie oft eine zentrale Rolle für Stabilität und emotionale Sicherheit der Familie. Es geht nicht nur um Eigentumsrechte, sondern auch darum, den Kindern ein gewohntes Umfeld zu erhalten, Schulwege stabil zu halten und unnötige Belastungen zu vermeiden. Gerichte berücksichtigen bei Entscheidungen über die Immobilie oft das Kindeswohl, insbesondere wenn ein Partner mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben möchte.
Alleinige Nutzung durch einen Elternteil: Häufig wird vereinbart, dass der betreuende Elternteil mit den Kindern zunächst in der Immobilie wohnen bleibt, auch wenn der andere Partner Miteigentümer bleibt. Dies kann durch eine befristete Nutzungsvereinbarung geregelt werden, meist bis die Kinder die Schule abgeschlossen oder eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Danach wird die Immobilie entweder verkauft, übernommen oder erneut bewertet, um eine faire Aufteilung zu ermöglichen. Diese Lösung kann helfen, den Kindern während einer belastenden Trennung eine feste Basis zu geben.
Ausgleichszahlungen und Nutzungsausgleich: Wenn ein Elternteil in der Immobilie wohnen bleibt, kann der andere Anspruch auf einen Nutzungsentschädigungsbetrag haben, insbesondere wenn er weiterhin für laufende Kreditraten oder Instandhaltungskosten mit haftet. Diese Ausgleichszahlungen sollten klar vertraglich geregelt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung bei einer späteren Übernahme durch den betreuenden Elternteil sollte möglichst frühzeitig und transparent festgelegt werden, um die Planungssicherheit für beide Seiten zu erhöhen.
Berücksichtigung langfristiger Perspektiven: Neben der emotionalen Stabilität der Kinder ist auch die langfristige finanzielle Tragfähigkeit entscheidend. Der betreuende Elternteil sollte realistisch prüfen, ob die Immobilie dauerhaft finanzierbar ist, insbesondere nach dem Wegfall des zweiten Einkommens. Gegebenenfalls kann eine Vermietung oder ein späterer Verkauf eine sinnvollere Lösung darstellen. Eine professionelle Bewertung der Immobilie und eine strategische Finanzplanung helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, die sowohl den Interessen der Kinder als auch der Eltern gerecht wird.
Ihr Vorteil:
Mit rechtzeitiger Beratung und einer professionellen Bewertung Ihrer Immobilie lassen sich Teilungsversteigerungen oft vermeiden. So sichern Sie einen besseren Verkaufspreis, vermeiden zusätzliche Kosten und reduzieren emotionale Belastungen – für eine faire und nachhaltige Lösung Ihrer Immobilie bei der Scheidung.
Was gilt es steuerlich zu beachten?
Grunderwerbsteuer: Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Scheidung spielt die Grunderwerbsteuer eine zentrale Rolle. Grundsätzlich fällt diese Steuer an, wenn ein Eigentumswechsel stattfindet. Erfolgt die Übertragung jedoch während der bestehenden Ehe, sind Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach der rechtskräftigen Scheidung kann diese Steuer jedoch anfallen, wenn der Miteigentumsanteil eines Partners auf den anderen übertragen wird. Daher ist es oft ratsam, Übertragungen und Auszahlungen rechtzeitig während der Ehe abzuwickeln, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Spekulationssteuer: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, kann Spekulationssteuer fällig werden. Diese Steuer wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben und kann die finanzielle Planung im Scheidungsfall erheblich beeinflussen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Daher ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, ob ein Verkauf während der Scheidung steuerlich sinnvoll ist oder eine andere Lösung, wie die Vermietung oder die spätere Veräußerung, wirtschaftlich vorteilhafter sein könnte.
Zugewinnausgleich und Steuern: Der Zugewinnausgleich selbst ist steuerfrei, jedoch kann es im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen und Übertragungen von Immobilien steuerliche Implikationen geben. Erfolgt die Auszahlung zur Übernahme des Miteigentumsanteils, ist diese für den zahlenden Partner nicht steuerlich absetzbar, während der empfangende Partner diese nicht versteuern muss. Es können jedoch indirekte steuerliche Auswirkungen entstehen, insbesondere wenn eine Immobilie verkauft werden muss, um Ausgleichszahlungen zu finanzieren.
Schenkungssteuer und Freibeträge: Schenkungen zwischen Ehepartnern sind steuerfrei. Nach der Scheidung gelten Freibeträge zwischen geschiedenen Ehepartnern in Höhe von 20.000 Euro, darüber hinaus kann Schenkungssteuer anfallen. Bei Übertragungen auf gemeinsame Kinder gelten jedoch höhere Freibeträge, was in bestimmten Fällen eine strategische Übertragung auf die nächste Generation interessant machen kann, um Steuerlast zu reduzieren.
Ihr Vorteil:
Mit einer frühzeitigen steuerlichen Planung und fachkundiger Beratung lassen sich im Scheidungsfall hohe Steuerbelastungen vermeiden. So schaffen Sie finanzielle Klarheit und behalten Ihre Liquidität, während Sie Ihre Immobilie fair und strategisch verwerten.
Immobilienbewertung und Verkauf bei Scheidung
Warum eine Bewertung entscheidend ist: Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte im Scheidungsfall. Sie schafft Klarheit über den tatsächlichen Marktwert und bildet die Basis für Ausgleichszahlungen, Übernahmen oder einen Verkauf. Subjektive Schätzungen („Das Haus ist sicher 500.000 € wert!“) reichen nicht aus, da Gerichte, Banken und auch der andere Partner eine objektive und nachvollziehbare Grundlage benötigen, um fair entscheiden zu können.
Wie wird der Wert ermittelt? Der relevante Wert ist der Verkehrswert, also der aktuelle Marktwert der Immobilie. Hierbei spielen Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und die regionale Marktsituation eine Rolle. Oft wird ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen erstellt, insbesondere wenn größere Vermögenswerte im Spiel sind oder Uneinigkeit zwischen den Parteien besteht. Alternativ kann ein Kurzgutachten ausreichend sein, wenn eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Auch Banken orientieren sich bei der Finanzierung einer Übernahme oder bei der Freigabe eines Partners aus der Haftung am ermittelten Verkehrswert.
Immobilienverkauf als Lösung: Der Verkauf einer Immobilie ist oft die praktikabelste Lösung bei einer Scheidung, insbesondere wenn keiner der Partner die Immobilie übernehmen kann oder möchte, oder wenn Ausgleichszahlungen nicht finanzierbar sind. Ein rechtzeitiger Verkauf vermeidet einen Notverkauf unter Druck, schafft Liquidität für den Zugewinnausgleich und ermöglicht beiden Partnern einen finanziellen Neuanfang. Der Verkauf kann bereits während des Trennungsjahres erfolgen, sofern beide Partner zustimmen. Ein professioneller Makler sorgt für eine diskrete Abwicklung, realistische Preisfindung und eine effiziente Vermarktung, um einen marktgerechten Preis zu erzielen.
Praktische Tipps für den Verkauf:
– Planung: Verkauf rechtzeitig planen, um Drucksituationen zu vermeiden.
– Schulden klären: Offene Kredite müssen vor Verkauf oder aus dem Erlös abgelöst werden.
– Steuern prüfen: Spekulationssteuer prüfen, falls die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft wird.
– Makler nutzen: Ein erfahrener Makler kann Konflikte vermeiden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
– Einigung schriftlich fixieren: Die Aufteilung des Erlöses sollte vertraglich festgehalten werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Ihr Vorteil:
Mit einer professionellen Immobilienbewertung und einer strategischen Verkaufsabwicklung schaffen Sie eine faire Grundlage für Ausgleichszahlungen und den finanziellen Neuanfang nach der Scheidung. So sichern Sie den bestmöglichen Preis, vermeiden Konflikte und können mit Klarheit und Stabilität in Ihren neuen Lebensabschnitt starten.
Häufige Fragen zur Scheidung & Immobilie

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach der Scheidung?
Im Regelfall wird das gemeinsame Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt, was auch das Haus oder die Eigentumswohnung betrifft. Stehen beide im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden, oft zu gleichen Teilen. Möglichkeiten sind der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Partner mit Ausgleichszahlung oder in bestimmten Fällen die Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Ziel sollte immer eine einvernehmliche Lösung sein, die beiden Partnern Planungssicherheit gibt.
Muss eine Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?
Nein, ein Verkauf ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Alternativen sind die Übernahme durch einen Partner, der den anderen auszahlt, oder eine vorübergehende Vermietung der Immobilie, um Zeit zu gewinnen. Ein Verkauf wird oft gewählt, wenn keiner die Immobilie allein finanzieren kann oder möchte oder eine endgültige finanzielle Trennung gewünscht ist. Ein rechtzeitiger Verkauf kann helfen, Zwangsversteigerungen und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Wie wird der Wert der Immobilie im Scheidungsfall ermittelt?
Der Verkehrswert der Immobilie wird als Grundlage für Ausgleichszahlungen oder Verkaufspreise herangezogen. Er wird durch eine professionelle Immobilienbewertung bestimmt, die Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und Marktgegebenheiten berücksichtigt. Oft wird ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt, um Transparenz und Fairness für beide Partner zu gewährleisten. Nur mit einer objektiven Bewertung lassen sich langwierige Streitigkeiten vermeiden.
Was passiert mit dem Immobilienkredit bei Scheidung?
Läuft ein Kredit auf die Immobilie, haften in der Regel beide Partner gesamtschuldnerisch, wenn beide unterschrieben haben – auch wenn einer auszieht. Möchte einer die Immobilie übernehmen, muss er den anderen auszahlen und mit der Bank eine Umschuldung oder Haftungsfreistellung klären, damit der andere Partner aus der Verantwortung entlassen wird. Es ist wichtig, hier frühzeitig mit der Bank zu sprechen, um Zahlungsausfälle und Streitigkeiten zu vermeiden.
Wann fällt Grunderwerbsteuer bei einer Scheidung an?
Wird der Miteigentumsanteil während der bestehenden Ehe übertragen, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Erfolgt die Übertragung jedoch nach der Scheidung, kann Grunderwerbsteuer fällig werden. Daher ist es sinnvoll, die Übertragung rechtzeitig zu planen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Auch eine Spekulationssteuer kann anfallen, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft wird und nicht selbst genutzt wurde.
Wie werden Kinder und familiäre Bedürfnisse berücksichtigt?
Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt bei Entscheidungen zur Immobilie. Oft bleibt der betreuende Elternteil mit den Kindern in der Immobilie, um ihnen Stabilität zu geben, während die Eigentumsfrage zunächst offen bleibt oder eine befristete Nutzung vereinbart wird. Später kann eine Übernahme oder ein Verkauf erfolgen, wenn die Kinder älter sind oder eine neue Lebenssituation eintritt. Wichtig ist, dass Lösungen gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch der finanziellen Tragfähigkeit der Eltern gerecht werden.
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?
Können sich die Partner nicht einigen, kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös nach Abzug von Kosten aufgeteilt. Diese Option sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden, da oft ein niedrigerer Verkaufspreis erzielt wird und zusätzliche Kosten entstehen. Eine einvernehmliche Lösung mit Mediation oder professioneller Begleitung ist in der Regel vorteilhafter.