Heizungsgesetz 2025: GEG-Novelle, politische Unsicherheiten und was Immobilienbesitzer jetzt tun sollten
Einleitung: Klimaziele und Gesetzesanpassungen
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt, wurde Anfang 2024 ein weiterer Schritt in Richtung klimaneutrale Heizsysteme unternommen. Ziel: Klimaneutralität der Gebäudewirtschaft bis 2045.
Doch die politische Diskussion – vor allem im Hinblick auf die Bundestagswahl 2025 – sorgt für Unsicherheit bei Eigentümern. Die AXEL THURNER IMMOBILIEN GMBH analysiert die aktuelle Lage und gibt Empfehlungen.
Eckpunkte des Heizungsgesetzes 2024
Die GEG-Novelle legt fest:
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Ab 2024 müssen neue Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.
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Bestandsimmobilien haben Übergangsfristen – abhängig vom Baujahr, Zustand und der jeweiligen Kommune.
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Technologien: Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridlösungen, Fernwärme.
Axel Thurner, Geschäftsführer:
„Das Gesetz gibt eine klare Richtung vor, aber die Umsetzung bedeutet für viele Eigentümer einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand.“
Politische Unsicherheit: Bundestagswahl 2025 im Fokus
Trotz Inkrafttreten der Novelle ist die Zukunft unklar.
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CDU: Parteichef Friedrich Merz kündigt bei Wahlsieg eine „technologieoffene“ Überarbeitung an. Ziel: Mehr Flexibilität bei Heizsystemen, nicht nur einseitige Förderung.
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SPD: Noch-Bauministerin Klara Geywitz spricht ebenfalls von einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes.
📌 Folge: Immobilienbesitzer sind unsicher, ob ihre Investitionen langfristig gesetzeskonform bleiben.
Auswirkungen auf Immobilienbesitzer
Übergangsfristen
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Eigentümer haben Zeit, ihre Heizsysteme anzupassen – Fristen variieren nach Standort und Alter der Anlage.
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Austauschpflicht greift meist erst bei Defekt der Heizung oder größeren Sanierungen.
Investitionsunsicherheit
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Gesetzesänderungen nach der Wahl könnten Vorgaben lockern oder anpassen.
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Förderprogramme könnten verändert oder neu ausgerichtet werden.
Jessica Thurner, Immobilienexpertin:
„Eigentümer sollten flexibel bleiben, Entwicklungen verfolgen und Investitionen so planen, dass sie sowohl aktuelle als auch mögliche künftige Regelungen erfüllen.“
Fördermöglichkeiten 2025
Trotz Unsicherheiten bestehen attraktive Förderungen:
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BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie.
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KfW-Programme für energieeffiziente Sanierungen.
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Kommunale Zuschüsse in einzelnen Bundesländern.
💡 Tipp: Förderanträge vor Maßnahmenbeginn stellen – Förderquoten können sich ändern.
Empfehlungen für Eigentümer
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Individuelle Ist-Analyse: Zustand der Heizung, Alter, Effizienzklasse prüfen.
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Übergangsfristen kennen: Welche Fristen gelten für Ihre Immobilie?
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Technologieoffen planen: Systeme wählen, die kombinierbar sind (z. B. Hybridlösungen).
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Fördermittel prüfen: Bund, Länder, Kommunen.
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Marktentwicklung beobachten: Wahl 2025 und mögliche Änderungen einplanen.
Fazit: Flexibel bleiben und Chancen nutzen
Das Heizungsgesetz 2025 ist ein dynamisches Thema – und bis nach der Bundestagswahl politisch nicht final geklärt.
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Eigentümer sollten jetzt prüfen, wie ihre Heizungssituation aussieht.
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Investitionen sollten so geplant werden, dass sie Förderungen sichern und gleichzeitig Anpassungen ermöglichen.
Die AXEL THURNER IMMOBILIEN GMBH unterstützt Eigentümer bei der Analyse, Planung und Wertoptimierung ihrer Immobilie – inklusive kostenfreier Bewertung im Hinblick auf Energieeffizienz und Marktpotenzial.