Was tun, wenn einer das Haus behalten will?
Wenn es zur Trennung kommt, stellt sich häufig die Frage: Haus behalten bei Scheidung – ist das überhaupt möglich?
Die klare Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer das gemeinsame Haus behalten möchte, muss rechtliche, finanzielle und organisatorische Hürden überwinden. Dieser Beitrag zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, woran Auszahlungen oft scheitern und warum eine saubere Struktur entscheidend ist.
Haus behalten bei Scheidung – wann ist das grundsätzlich möglich?
Ein Ehepartner kann das Haus behalten, wenn:
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beide Ehepartner dem Modell zustimmen
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eine Auszahlung des anderen Partners möglich ist
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die Bank einer Kreditübernahme zustimmt
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eine notarielle Regelung erfolgt
Fehlt auch nur einer dieser Punkte, wird das Vorhaben schnell unrealistisch.
Option: Auszahlung des Ehepartners
Die häufigste Lösung lautet:
➡️ Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus.
Voraussetzungen für eine Auszahlung
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Realistische Wertermittlung der Immobilie
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Klärung offener Darlehensstände
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Zustimmung der finanzierenden Bank
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ausreichendes Einkommen des Übernehmenden
➡ Interner Link:
Neutrale Wertermittlung als Basis:
https://axelthurner.de/immobilienbewertung/
Ohne objektiven Marktwert entstehen schnell Konflikte – insbesondere bei unterschiedlichen Preisvorstellungen.
Finanzierung: Die größte Hürde beim Haus behalten
Viele Eigentümer unterschätzen diesen Punkt:
Auch wenn sich beide Partner einig sind, entscheidet die Bank, ob das Haus behalten werden kann.
Banken prüfen:
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Einkommen & Bonität des übernehmenden Partners
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Restschuld des Darlehens
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laufende Unterhaltsverpflichtungen
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zukünftige Haushaltsrechnung
Wichtig:
Solange der Kredit nicht offiziell umgeschrieben ist, haften beide Partner weiterhin vollumfänglich.
Kreditverträge richtig regeln
Es gibt drei mögliche Szenarien:
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Kreditübernahme durch einen Partner (Ideal, aber nicht garantiert)
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Umschuldung / Neuaufnahme
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Fortbestehender Gemeinschaftskredit (hohes Risiko – nicht empfohlen)
Ein häufiger Fehler ist es, sich allein auf private Vereinbarungen zu verlassen, ohne die Bank einzubeziehen.
Grundbuchänderung & Notarkosten
Nach Auszahlung und Finanzierungszusage folgt der rechtliche Teil:
Notwendig sind:
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notarieller Übertragungsvertrag
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Änderung des Grundbuchs
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ggf. Anpassung des Ehevertrags
Kosten
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Notarkosten
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Grundbuchkosten
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ggf. Bewertungskosten
Diese Kosten sollten bei der Entscheidung unbedingt einkalkuliert werden.
Steuern beim Haus behalten bei Scheidung
In vielen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn:
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die Übertragung im Rahmen der Scheidung erfolgt
➡ Externer Link:
Bundesministerium der Justiz
https://www.bmj.de
Dennoch empfiehlt sich eine steuerliche Prüfung im Einzelfall.
Wann ist der Verkauf die bessere Alternative?
Ein Verkauf ist meist sinnvoller, wenn:
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die Finanzierung allein nicht tragbar ist
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hohe Ausgleichszahlungen nötig wären
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emotionale Konflikte fortbestehen
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Planungssicherheit benötigt wird
In der Praxis zeigt sich: Der Wunsch, das Haus zu behalten, scheitert häufig an wirtschaftlichen Realitäten.
Fazit: Haus behalten bei Scheidung – möglich, aber anspruchsvoll
Das Haus behalten bei Scheidung ist machbar, setzt jedoch klare Voraussetzungen voraus: Finanzierung, Bankzustimmung, faire Bewertung und notarielle Umsetzung. Ohne saubere Struktur drohen langfristige Risiken.
Die AXEL THURNER IMMOBILIEN GMBH unterstützt Eigentümer dabei, realistisch einzuschätzen, ob das Behalten wirtschaftlich sinnvoll ist – oder ob ein Verkauf die bessere Lösung darstellt.