Grundsteuerreform 2025: Deutlich höhere Kosten für Eigentümer – was Sie jetzt tun können
Einleitung: Grundsteuerreform trifft Mehrheit der Eigentümer
2025 ist das erste Jahr, in dem die neue Grundsteuerreform praktisch spürbar wird – und sie trifft viele Eigentümer hart. Laut aktueller Analyse müssen 73 % der Immobilienbesitzer eine höhere Grundsteuer zahlen. Für 30 % hat sich die Steuer sogar mehr als verdoppelt.
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer überlegen nun, ob sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen sollen – ein Schritt, der in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein kann.
Hintergrund: Warum steigt die Grundsteuer 2025 so stark?
Die Reform der Grundsteuer wurde 2019 beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hatte.
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Grundlage der Berechnung: Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude zum Stichtag 1. Januar 2022.
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Ziel: Gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Eigentümern.
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Folge: Anpassung der Steuer ab 2025 auf Basis der neuen Werte.
Ergebnis: Für viele Eigentümer bedeutet dies eine deutlich höhere Steuerlast, vor allem in gefragten Lagen und bei stark gestiegenen Bodenwerten.
Analyse: Wer zahlt wie viel mehr?
Die Zahlen im Überblick:
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30 % der Eigentümer: Grundsteuer mehr als verdoppelt
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18 %: Erhöhung um über 50 %
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25 %: Steigerung um mehr als 10 %
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27 %: unverändert
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25 %: geringere Grundsteuer als zuvor
Besonders stark betroffen sind Immobilien in Ballungsräumen und in wertgestiegenen Lagen.
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid – lohnt sich das?
Laut Analyse planen 28 % der Eigentümer, Widerspruch gegen ihren Bescheid einzulegen.
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn:
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Der Grundsteuerwert über dem gemeinen Wert des Grundstücks liegt.
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Fehler in der Berechnung vorliegen (z. B. falsche Grundstücksgröße, falscher Bodenrichtwert).
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Die Einstufung des Gebäudes nicht korrekt ist (z. B. falscher Gebäudetyp, falsche Nutzung).
💡 Tipp: In vielen Fällen lohnt sich ein unabhängiges Gutachten, um den tatsächlichen Grundstückswert nachzuweisen.
Fristen und Vorgehen beim Widerspruch
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Frist: In der Regel ein Monat nach Erhalt des Grundsteuerbescheids.
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Form: Schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen.
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Begründung: Möglichst präzise – idealerweise mit Gutachten oder aktuellen Vergleichswerten untermauern.
Auswirkungen auf Vermieter und Mieter
Rund zwei Drittel der Eigentümer nutzen ihre Immobilie als Kapitalanlage oder Altersvorsorge.
Von diesen planen 66 %, die gestiegenen Kosten über die Betriebskosten an die Mieter weiterzugeben.
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22 % sind noch unentschlossen.
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12 % wollen die Mehrkosten nicht umlegen.
Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, wird die Reform langfristig auch den Mietmarktbeeinflussen – durch steigende Betriebskostenabrechnungen.
Praktische Tipps für Eigentümer
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Bescheid prüfen – auch kleine Fehler können sich lohnen.
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Gutachten einholen – bei Verdacht auf überhöhte Bewertung.
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Fristen einhalten – Widerspruch muss pünktlich eingelegt werden.
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Kommunikation mit Mietern – bei Umlage der Kosten transparent informieren.
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Langfristige Planung – steigende Kosten in die Renditeberechnung einbeziehen.
Fazit: Grundsteuer 2025 – jetzt handeln statt warten
Die Grundsteuerreform sorgt 2025 für eine deutliche Mehrbelastung bei vielen Eigentümern. Wer betroffen ist, sollte jetzt prüfen, ob ein Widerspruch möglich ist. Auch Vermieter sollten sich frühzeitig auf mögliche Reaktionen ihrer Mieter vorbereiten.
Als AXEL THURNER IMMOBILIEN GmbH unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob sich ein Widerspruch lohnt.