Beim Immobilienkauf entstehen zahlreiche Nebenkosten, die oft für Überraschungen sorgen. Neben dem Kaufpreis fallen Ausgaben für Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Makler an. Doch wer zahlt eigentlich was?
AXEL THURNER IMMOBILIEN Kaarst erklärt, wie Käufer und Verkäufer die Kosten richtig einplanen – für maximale Transparenz beim Kaufvertrag.
Notarkosten und Grundbuch – Käufer übernimmt den Großteil
Die Notarkosten trägt fast immer der Käufer. Sie umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eigentumsumschreibung.
Auch die Grundbuchkosten (Eintragung des neuen Eigentümers) liegen beim Käufer.
Richtwerte:
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Notarkosten: ca. 1,5 % des Kaufpreises
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Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises
Bei 400.000 € Kaufpreis ergeben sich etwa 8.000 € Zusatzkosten.
Grunderwerbsteuer – Pflicht für Käufer
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie 6,5 %.
Sie wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.
Externer Link: Aktuelle Grunderwerbsteuersätze in Deutschland (Destatis)
Maklerprovision – seit 2020 geteilt
Seit Einführung des Bestellerprinzips (2020) wird die Maklercourtage in der Regel 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
In NRW beträgt die Gesamtprovision üblicherweise 3,57 % je Partei (inkl. MwSt.).
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Löschung von Grundschulden und Vorfälligkeitsentschädigung – Sache des Verkäufers
Der Verkäufer muss alte Grundschulden löschen lassen und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird.
Tipp: Frühzeitig mit der Bank sprechen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
Energieausweis und Verkaufsunterlagen – Pflicht des Verkäufers
Verkäufer sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen und alle relevanten Dokumente (Grundrisse, Bauunterlagen, Teilungserklärung etc.) bereitzustellen.
Kosten Energieausweis: 50 – 500 €, je nach Ausweisart (Verbrauch oder Bedarf).
Gutachten und Sachverständige – Aufgabe des Käufers
Vor Vertragsabschluss lassen viele Käufer ein Baugutachten oder eine energetische Prüfung erstellen. Diese Kosten trägt der Käufer selbst.
Kostenrahmen: 500 – 1.500 €, je nach Objektgröße.
Externer Link: Verbraucherzentrale – Gutachterkosten beim Immobilienkauf
Grundsteuer und Versicherung – Übergang klären
Die Grundsteuer wird zum 1. Januar fällig. Wer zu diesem Zeitpunkt als Eigentümer eingetragen ist, zahlt sie für das gesamte Jahr.
In Kaufverträgen wird meist eine anteilige Regelung getroffen.
Auch die Wohngebäudeversicherung geht ab Eigentumsübergang an die Käufer über.
Fazit – Klare Kostenaufteilung sorgt für Fairness
Beim Immobilienkauf trägt der Käufer die meisten Nebenkosten, während der Verkäufer Löschungen, Energieausweis und Bankgebühren übernimmt.
Wer frühzeitig plant, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und schafft Vertrauen beim gesamten Verkaufsprozess.
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