Grundsteuerreform 2025: So wird jetzt neu berechnet – das müssen Eigentümer wissen

Grundsteuerreform 2025

Grundsteuerreform 2025: So wird jetzt neu berechnet – das müssen Eigentümer wissen

Die Grundsteuerreform 2025 betrifft rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Für viele Eigentümer bedeutet das: höhere Steuerlast, mehr Bürokratie – und viel Unsicherheit. Ein Fallbeispiel zeigt, wie die Steuer von 179 € auf 1.920 € steigen kann. Wie das genau berechnet wird und was Sie tun können, lesen Sie hier.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Die alten Einheitswerte waren völlig veraltet (West: 1964, Ost: 1935). Ab 2025 wird nun eine neue, gerechtere Berechnungsmethode eingesetzt – mit regionalen Unterschieden.

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So funktioniert die neue Grundsteuer-Berechnung

Die neue Grundsteuer besteht aus drei Komponenten, die jeweils erheblich variieren können:

1. Bodenrichtwert

  • Wird von den Gutachterausschüssen festgelegt

  • Abhängig von Grundstücksfläche, -art und Gebäudealter

  • Einsehbar im offiziellen BORIS-D Portal (externer Link)

2. Steuermesszahl

  • Ein Prozentsatz (Promille), der auf den Einheitswert angewendet wird

  • Je nach Bundesland unterschiedlich – z. B.:

    • 0,0031 % für Wohngrundstücke (Bundesmodell)

    • 0,0064 % im Saarland

    • 0,0036 % in Sachsen

3. Hebesatz

  • Legt jede Kommune selbst fest

  • Durchschnitt: ca. 400–900 %

  • Kann sich jährlich ändern

Beispielrechnung: Herr Müller aus NRW

  • Grundstückswert: 400.000 €

  • Steuermesszahl: 0,0031

  • Hebesatz der Gemeinde: 600 %

Berechnung:
400.000 € × 0,0031 = 1.240 €
1.240 € × 600 % = 7.440 € Steuermessbetrag
=> 1.860 € pro Quartal = 7.440 € jährlich

👉 Hinweis: In den meisten Fällen liegt die tatsächliche Belastung deutlich niedriger. Der oben genannte Fall ist ein Extrembeispiel, macht aber die Auswirkungen deutlich.

Sieben Modelle – sieben Berechnungen

Nicht alle Bundesländer wenden das Bundesmodell an. Es gibt sieben Varianten, die teilweise stark voneinander abweichen:

Bundesland Modelltyp
Bayern Flächenmodell
Baden-Württemberg Bodenwertmodell
Hessen Flächen-Faktor-Modell
Niedersachsen Flächen-Lage-Modell
Hamburg Wohnlagenmodell
Saarland Eigenes Modell (hohe Steuermesszahl)
Restliche Länder Bundesmodell

💡 Wichtig: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Formeln. Prüfen Sie Ihre individuellen Werte.

Was tun bei fehlerhaftem Bescheid?

Sie erhalten im ersten Schritt einen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Dieser bildet die Grundlage für den endgültigen Steuerbescheid der Kommune.

Wenn Sie Fehler vermuten, können Sie formlos Einspruch einlegen:

  • Angaben: Name, Adresse, Steuernummer, Aktenzeichen, Datum

  • Frist: Innerhalb eines Monats nach Erhalt

  • Zuständig: Ihr örtliches Finanzamt

📌 So funktioniert der Einspruch – Tipps vom Bundesfinanzministerium (externer Link)

Kritik & Auswirkungen

Die neue Grundsteuer sorgt für Diskussionen – aus gutem Grund:

  • Kostenexplosion: In einigen Fällen vervielfacht sich die Steuerbelastung

  • Mehr Bürokratie: Eigentümer müssen Bodenrichtwerte prüfen und Angaben einreichen

  • Ungleichbehandlung: Durch die unterschiedlichen Modelle entsteht ein Flickenteppich

Gleichzeitig soll die Reform:

  • Die finanzielle Ausstattung der Kommunen sichern

  • Spekulationen mit unbebauten Grundstücken unattraktiver machen

  • Mehr Transparenz und Fairness schaffen

Fazit: Frühzeitig prüfen & handeln

Die Grundsteuerreform 2025 bringt teils massive Veränderungen mit sich. Wer gut vorbereitet ist, kann hohe Nachzahlungen vermeiden. Prüfen Sie jetzt Ihre Grundsteuerbescheide, vergleichen Sie Bodenrichtwerte und ziehen Sie bei Bedarf Fachleute hinzu.

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