Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz“, die Anfang 2024 in Kraft trat, wurde ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutraler Heizsysteme und der Förderung nachhaltiger Gebäudetechnologien eingeleitet. Ziel der Novelle ist es, bis 2045 die Klimaneutralität in der Gebäudewirtschaft zu erreichen. Doch die Zukunft des Heizungsgesetzes bleibt angesichts der politischen Unsicherheiten und anhaltender Diskussionen offen – vor allem mit Blick auf die Bundestagswahl 2025.
Die Eckpunkte des Heizungsgesetzes
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für Bestandsimmobilien wurden Übergangsfristen eingeräumt, sodass Eigentümer:innen in den kommenden Jahren noch ausreichend Zeit haben, ihre Heizsysteme auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Hybridheizungen umzustellen.
„Das Gesetz bietet zwar eine klare Richtung hin zu klimafreundlicheren Heizsystemen, doch die Umsetzung stellt für viele Eigentümer:innen eine erhebliche Herausforderung dar. Die Übergangsfristen helfen, doch die Kosten und der Aufwand der Umstellung müssen gut geplant werden“, erklärt Axel Thurner, Geschäftsführer der Axel Thurner Immobilien GmbH.
Politische Unsicherheit: Was passiert nach der Bundestagswahl 2025?
Trotz des Inkrafttretens der Novelle bleibt die Zukunft des Heizungsgesetzes unklar. Bei einem möglichen Wahlsieg der CDU bei der Bundestagswahl 2025 könnte das Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen werden. Friedrich Merz, Parteichef der CDU, hat angekündigt, dass das Heizungsgesetz zwar weiterhin das Ziel der Klimaneutralität verfolgen solle, jedoch „technologieoffen“ vorgegangen werden müsse. Das bedeutet, dass alternative Heiztechnologien nicht nur in eine Richtung gefördert, sondern auch flexibler eingesetzt werden könnten.
Auch die SPD, vertreten durch die Noch-Bauministerin Klara Geywitz, hat vor der Wahl betont, dass das Heizungsgesetz einer „grundsätzlichen Überarbeitung“ bedürfe. Inwieweit diese Positionen in den kommenden Jahren zu Änderungen am Gesetz führen, bleibt abzuwarten.
„Die Unsicherheit über die zukünftige Ausrichtung des Heizungsgesetzes betrifft insbesondere Immobilienbesitzer, die sich aktuell Gedanken über die Umstellung ihrer Heizsysteme machen. Ein möglicher Kurswechsel der politischen Parteien könnte die Planung und Umsetzung langfristiger Investitionen beeinflussen“, so Jessica Thurner, Immobilienexpertin bei Axel Thurner Immobilien GmbH.
Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Die derzeitigen Übergangsfristen bieten Eigentümern Zeit, um sich auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten und ihre Heizsysteme nach und nach auf nachhaltige Lösungen umzurüsten. Aber die politische Unsicherheit und die Aussicht auf mögliche Gesetzesänderungen durch eine neue Regierung machen es für Eigentümer:innen schwierig, langfristige Entscheidungen zu treffen. Sollte das Gesetz unter einer neuen Regierung verändert oder gar rückgängig gemacht werden, könnte dies Auswirkungen auf geplante Investitionen und Förderungen haben.
„Immobilienbesitzer müssen in dieser unklaren politischen Lage flexibel bleiben und sich regelmäßig über die Entwicklungen rund um das Heizungsgesetz informieren. Wer jetzt investiert, sollte die Übergangsfristen gut im Blick haben und auch mögliche Änderungen nach der Wahl einplanen.“ empfiehlt Axel Thurner.
Fazit: Politische Entwicklungen abwarten
Die Zukunft des Heizungsgesetzes bleibt bis zur Bundestagswahl 2025 und darüber hinaus ein Thema, das für Unsicherheit sorgt. Immobilienbesitzer sollten daher nicht nur die aktuellen Vorgaben im Auge behalten, sondern auch die politischen Entwicklungen, die das Gesetz betreffen könnten. Ein flexibler, gut durchdachter Plan für die Heizsystemumstellung ist in dieser Situation besonders wichtig.
Jetzt handeln: Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme und sichern Sie sich eine kostenfreie Immobilienbewertung, um den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu sichern – auch im Hinblick auf mögliche Gesetzesänderungen.