Solarstrom im Fokus: Was Immobilienbesitzer über die 2025-Reform wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen umfassend reformiert, um die Energiewende weiter voranzutreiben und gleichzeitig die staatlichen Ausgaben zu senken. Die neue Regelung bringt einige Veränderungen für Immobilienbesitzer mit sich, die in Solarstrom investieren möchten.

„Die Reform der Einspeisevergütung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu fördern und die Energiekosten zu senken“, erklärt Axel Thurner, Geschäftsführer der Axel Thurner Immobilien GmbH aus Kaarst.

Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

  • Wegfall der garantierten Vergütung: Für neu installierte Photovoltaikanlagen entfällt der Vergütungsanspruch bei negativen Strompreisen. Das bedeutet, dass Betreiber keinen festen Betrag für eingespeisten Strom erhalten, wenn die Strompreise negativ sind.
  • Investitionskostenzuschüsse: Statt der Einspeisevergütung erhalten Betreiber von neuen Anlagen einmalige Zuschüsse, die die Installationskosten reduzieren. Ziel ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu steigern und die Abhängigkeit vom Stromnetz zu verringern.

„Diese Reform setzt verstärkt auf die Eigenversorgung. Wer Solarstrom nutzt, profitiert von geringeren Stromkosten und macht sich unabhängiger von Preisschwankungen auf dem Strommarkt“, ergänzt Jessica Thurner, Expertin für nachhaltige Immobilienentwicklung.

Vorteile der Reform

  • Kostenersparnis durch Eigenverbrauch: Durch die Förderung des Eigenverbrauchs sparen Immobilienbesitzer langfristig an Stromkosten, da weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss.
  • Reduzierung der staatlichen Ausgaben: Mit der Abschaffung der garantierten Vergütung für eingespeisten Strom sinken die staatlichen Ausgaben für die Förderung von Photovoltaikanlagen.
  • Umweltvorteile: Die Förderung von Solarstrom trägt zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei und unterstützt die Energiewende.

Nachteile der Reform

  • Unsicherheit bei negativen Strompreisen: Betreiber von Photovoltaikanlagen, die noch auf Einspeisevergütungen angewiesen sind, müssen sich darauf einstellen, dass sie bei negativen Strompreisen keine Vergütung erhalten. Dies kann die Rentabilität verringern, da es zu Verlusten kommen kann, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.
  • Geringere Rentabilität bei Einspeisung: Wer auf eine reine Einspeisevergütung angewiesen ist, wird durch die Reform weniger Rendite erzielen. Der Fokus liegt nun stärker auf dem Eigenverbrauch.

Beispiel: Photovoltaikanlage 2025

Ein Immobilienbesitzer, der 2025 eine Photovoltaikanlage installiert, erhält im Falle negativer Strompreise keine Vergütung für eingespeisten Strom. Er profitiert jedoch von einem Investitionszuschuss, der die Anschaffungskosten senkt und nutzt den Strom selbst, um die Energiekosten zu senken.

Beispielrechnung:

  • Investitionskostenzuschuss: 10.000 €
  • Eigenverbrauch: 80 % des erzeugten Stroms wird selbst genutzt, wodurch die Stromrechnung um 40 % gesenkt wird.

Fazit: Anpassungen erforderlich

Die Reform der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab 2025 stellt Immobilienbesitzer vor neue Herausforderungen, eröffnet aber gleichzeitig Chancen zur Senkung der Energiekosten und zur Förderung von mehr Eigenverbrauch. Auch wenn die Unsicherheit bei negativen Strompreisen eine Herausforderung darstellt, ist die Förderung des Eigenverbrauchs eine langfristige und nachhaltige Lösung.

„Als Immobilienbesitzer sollten Sie sich frühzeitig mit den Veränderungen auseinandersetzen und prüfen, wie Sie von den neuen Zuschüssen profitieren können. Gerade für Neubauten und Bestandsimmobilien, die auf erneuerbare Energien setzen, ist es wichtig, die besten Lösungen zu finden“, rät Axel Thurner.

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