Eine aktuelle Analyse zeigt, dass die große Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer ab diesem Jahr eine höhere Grundsteuer zahlen muss. Die neue Grundstücksbewertung führt für 73 Prozent der Immobilienbesitzer zu einer erhöhten Steuerbelastung. Für 30 Prozent hat sich die jährliche Grundsteuer sogar mehr als verdoppelt. Infolgedessen planen 28 Prozent, Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer einzulegen.
In den meisten Bundesländern wurden die neuen Bescheide für die Grundsteuer 2025 bereits versendet. Diese basieren erstmals auf der Neubewertung aus dem Jahr 2022. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer spüren nun die Auswirkungen der Grundsteuerreform direkt in ihrem Geldbeutel. Während die Kommunen von diesen zusätzlichen Einnahmen profitieren, bedeutet dies für viele eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Daher prüfen über ein Drittel der Betroffenen, ob sie eine Möglichkeit zur Steuerentlastung geltend machen können.
Knapp ein Drittel zahlt mehr als doppelt so viel Grundsteuer
Bei 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer hat sich die Grundsteuer verdoppelt. Rund 18 Prozent verzeichnen eine Erhöhung um über 50 Prozent, während 25 Prozent eine Steigerung von mehr als 10 Prozent hinnehmen müssen. Für 27 Prozent der Immobilienbesitzer bleibt die Steuerbelastung unverändert, und 25 Prozent zahlen nun sogar weniger als zuvor.
28 Prozent der Eigentümer wollen Widerspruch einlegen
Obwohl 65 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer die neue Steuer akzeptieren und keine weiteren Prüfungen vornehmen, planen 35 Prozent eine genauere Überprüfung der Berechnung. 28 Prozent haben bereits entschieden, Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid einzulegen. Die Grundsteuer wird je nach Bundesland nach unterschiedlichen Modellen berechnet, wodurch es immer wieder zu Unstimmigkeiten kommen kann. Ein Einspruch ist insbesondere dann möglich, wenn der ermittelte Grundsteuerwert den tatsächlichen gemeinen Grundstückswert übersteigt. Ein entsprechendes Gutachten kann hierbei als Nachweis dienen.
Zwei Drittel der privaten Vermieter geben die Mehrkosten weiter
Mehr als zwei Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer nutzen ihre Immobilie als Kapitalanlage oder Altersvorsorge. Davon planen 66 Prozent, die gestiegenen Grundsteuerkosten durch eine Anpassung der Betriebskosten an die Mieter weiterzugeben. 22 Prozent haben sich diesbezüglich noch nicht entschieden, während 12 Prozent keine Erhöhung der Betriebskosten in Erwägung ziehen.
Die steigenden Kosten durch die Grundsteuerreform werden somit über kurz oder lang auch den Mietmarkt beeinflussen – in Form steigender Betriebskosten, die keine gesetzlichen Begrenzungen kennen. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Steuerbescheiden auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtliche Möglichkeiten prüfen.
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